Nutzungsbedingungen WELT Digital

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191191Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Liefervertrag Eigentum von WELT.
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193193**18\. Laufzeiten und Kündigung**
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19519518.1 Verträge über die kostenpflichtigen Angebote von WELT laufen jeweils für die Dauer der angegebenen Vertragslaufzeit, beginnend mit dem Tag des Vertragsschlusses. Sofern nicht jeweils abweichend angegeben, verlängert sich der Vertrag grundsätzlich automatisch auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
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19718.2 Wird der Zugang zu WELTplus oder WELTplus Premium als Teil eines Bundle- Angebotes angeboten, ist der Vertrag über den Zugang mit einer Mindestvertragslaufzeit (z. B. 24 Monate) versehen. Die Länge der Mindestvertragslaufzeit ergibt sich jeweils aus der Angebotsbeschreibung. Der Vertrag über den Zugang zu WELTplus oder WELTplus Premium verlängert sich immer wieder automatisch um weitere 12 Monate ("Verlängerungszeitraum") zu dem mit dem Angebot für die Verlängerung angegebenen Preis, wenn er nicht von dem Nutzer oder von WELT unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. eines Verlängerungszeitraums gekündigt worden ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Im Falle einer Vertragsverlängerung wird die Vergütung für den Zugang auch für den jeweiligen Verlängerungszeitraum entsprechend dem Angebot für das Bundle fällig: Handelte es sich um ein Bundle mit Einmalzahlung zu Beginn, wird die Vergütung für den gesamten Verlängerungszeitraum als Einmalzahlung fällig. Handelte es sich hingegen um ein Bundle mit monatlicher Zahlungsweise, wird die Vergütung auch während des Verlängerungszeitraums monatlich zur Zahlung fällig. Erteilt der Nutzer WELT bei Vertragsschluss ein SEPA-Lastschriftmandat und verlängert sich der Vertrag, wird WELT nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit die Vergütung für den Zugang zu WELTplus oder WELTplus Premium jeweils per Lastschrift vom angegebenen Konto des Nutzers einziehen. Für den Lastschrifteinzug während der Mindestvertragslaufzeit des Bundle-Angebots muss der Nutzer dem eingeschalteten Finanzierungspartner ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
19718.2 Wird der Zugang zu WELTplus oder WELTplus Premium als Teil eines Bundle- Angebotes angeboten, ist der Vertrag über den Zugang mit einer Mindestvertragslaufzeit (z. B. 24 Monate) versehen. Die Länge der Mindestvertragslaufzeit ergibt sich jeweils aus der Angebotsbeschreibung. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis für WELTplus oder WELTplus Premium auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Im Falle einer Vertragsverlängerung wird die Vergütung für den Zugang auch für den jeweiligen Verlängerungszeitraum entsprechend dem Angebot für das Bundle fällig: Handelte es sich um ein Bundle mit Einmalzahlung zu Beginn, wird die Vergütung für den gesamten Verlängerungszeitraum als Einmalzahlung fällig. Handelte es sich hingegen um ein Bundle mit monatlicher Zahlungsweise, wird die Vergütung auch während des Verlängerungszeitraums monatlich zur Zahlung fällig. Erteilt der Nutzer WELT bei Vertragsschluss ein SEPA-Lastschriftmandat und verlängert sich der Vertrag, wird WELT nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit die Vergütung für den Zugang zu WELTplus oder WELTplus Premium jeweils per Lastschrift vom angegebenen Konto des Nutzers einziehen. Für den Lastschrifteinzug während der Mindestvertragslaufzeit des Bundle-Angebots muss der Nutzer dem eingeschalteten Finanzierungspartner ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
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19919918.3 In Fällen, in denen der Nutzer während eines bestehenden Abonnements zu einem anderen Abonnement-Paket wechselt oder zu seinem Abonnement ein weiteres verfügbares Abonnement-Modul hinzubestellt, beginnt insgesamt eine neue Vertragsperiode für den Abonnement-Vertrag mit der Dauer der jeweiligen Mindestlaufzeit. Für die neue Vertragsperiode gilt dann wiederum Ziffer 16.1. Dadurch kann es also zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit kommen, ohne dass eine vorherige ordentliche Kündigung in der "alten" Vertragsperiode möglich ist. Bereits geleistete Zahlungen werden grundsätzlich mit der Abrechnung für die neue Vertragsperiode verrechnet. Bei In-App-Käufen ist diese Verrechnung jedoch gegebenenfalls wegen Restriktionen der Anbieter der App-Store nicht möglich.
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20120118.4 Bei den WELT-Apps hat zudem der Anbieter des jeweiligen App-Stores (iTunes Store, Google Play Store etc.) Einfluss auf die verfügbaren Abonnementmodelle. Teilweise bieten die App-Stores auch besondere Möglichkeiten, Abonnements zu beenden, etwa über einen entsprechenden Menüpunkt im Store. Es gelten insofern neben den Ziffern 16.1 bis 16.3 dieser AGB ergänzend die Bestimmungen des jeweiligen App-Stores.
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20320318.5 Gesponserte kostenlose Zugänge können, müssen aber nicht von WELT verlängert werden.
29429426.3 Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine interaktive Website (OS-Plattform) für Verbraucher bereitgestellt, die zur Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften dient. Die OS-Plattform der EU-Kommission finden Sie unter diesem Link: [https://ec.europa.eu/consumers/odr/](https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm).
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296296WELT nimmt an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer deutschen Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.
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29829826.4 Vertragstext und Vertragssprache: Der Vertrag zwischen Nutzer und WELT wird grundsätzlich nicht in einem gesonderten Vertragstext zur Person des Nutzers niedergelegt, auf den der Nutzer dann später als solchen zugreifen könnte. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aber aus diesen AGB und dem Gegenstand des geschlossenen Vertrages. Für den Vertragsschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung.
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300Stand: 01.09.2022
300Stand: 10.10.2022
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302302### Weitere AGB für Dienstleister
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304304- [AGB Auftragnehmer WeltN24](https://www.welt.de/bin/190129_WeltN24_AGB-Honorarregelungen_01-2019.pdf_bn-188589821.pdf)
305305- [AGB Auftragnehmer MAZ&MORE](https://www.welt.de/bin/MAZ&MORE_AGB-Honorarregelungen_01-2019.pdf_bn-188590391.pdf)
306306- [Technische Richtlinien Playout and Broadcast Services](https://www.welt.de/bin/Technische-Richtlinien-168280685.pdf) (English Version [here](https://www.welt.de/bin/Technical-Guidelines-167745123.pdf))