Nutzungsbedingungen WELT Digital
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| 183 | 183 | 16.8 WELT steht ein Sonderkündigungsrecht für den Fall zu, dass der Nutzer die von ihm erteilte Einwilligung in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung widerruft, da WELT nach dem Widerruf der Einwilligung die vertraglichen Leistungen nicht mehr in jeder Hinsicht wie vereinbart erbringen kann. |
| 184 | 184 | |
| 185 | 185 | 16.9 Die außerordentliche Kündigung ist beiden Parteien unbenommen. |
| 186 | 186 | |
| 187 | 187 | **17\. Nutzungsrechte** |
| 188 | 188 | |
| 189 | 17.1 WELT räumt an den WELT Apps lediglich ein einfaches Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Benutzung ein. Dem Nutzer ist es daher insbesondere untersagt, die WELT Apps jenseits des zur privaten Benutzung Erforderlichen zu vervielfältigen, die WELT Apps zu bearbeiten, sie öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu dekompilieren, sie im Wege des Reverse Engineering rückzuentwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, an den Quellcode derselben zu gelangen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich gestattet. | |
| 189 | 17.1 WELT räumt an den digitalen Inhalten lediglich ein einfaches Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Benutzung ein. Dem Nutzer ist es daher insbesondere untersagt, die digitalen Inhalte jenseits des zur privaten Benutzung Erforderlichen zu vervielfältigen, die digitalen Inhalte herunterzuladen, zu bearbeiten, sie öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu dekompilieren, sie im Wege des Reverse Engineering rückzuentwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, an den Quellcode derselben zu gelangen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich gestattet. | |
| 190 | 190 | |
| 191 | 17.2 Die Nutzung der Inhalte von kostenpflichtigen Angeboten, wie WELTplus oder WELTplus Premium, (z.B. Artikel, Fotos) ist unabhängig von einer möglichen Verkörperung ausschließlich zu eigenen, nicht-kommerziellen Zwecken des Nutzers zulässig. Sofern der Nutzer Inhalte herunterlädt, darf er diese bzw. die betreffende Datei einmal auf dem jeweils genutzten Endgerät speichern, also eine entsprechende Vervielfältigung herstellen. | |
| 191 | 17.2 Die Nutzung der digitalen Inhalte von kostenpflichtigen Angeboten, wie WELTplus oder WELTplus Premium, (z.B. Artikel, Fotos) ist unabhängig von einer möglichen Verkörperung ausschließlich zu eigenen, nicht-kommerziellen Zwecken des Nutzers zulässig. | |
| 192 | 192 | |
| 193 | Andere oder weitergehende Nutzungen und Verwertungen der Inhalte sind dem Nutzer untersagt. Daher ist es insbesondere unzulässig, zusätzliche Vervielfältigungen der Inhalte herzustellen, die Inhalte zu bearbeiten oder umzugestalten und das Ergebnis zu veröffentlichen oder zu verwerten, die Inhalte an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu verbreiten, die Inhalte öffentlich zugänglich zu machen oder sie an Dritte zu senden. Dies betrifft auch die Nutzung in Intra- oder Extranets. | |
| 193 | Andere oder weitergehende Nutzungen und Verwertungen der digitalen Inhalte sind dem Nutzer untersagt. Daher ist es insbesondere unzulässig, zusätzliche Vervielfältigungen der digitalen Inhalte herzustellen, die digitalen Inhalte herunterzuladen, zu bearbeiten oder umzugestalten und das Ergebnis zu veröffentlichen oder zu verwerten, die digitalen Inhalte an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu verbreiten, die digitalen Inhalte öffentlich zugänglich zu machen oder sie an Dritte zu senden. Dies betrifft auch die Nutzung in Intra- oder Extranets. | |
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| 195 | Vorstehender Absatz gilt, vorbehaltlich der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts, unabhängig vom Zweck der Nutzung oder Verwertung und unabhängig von der Form oder Verkörperung des Inhalts zum betreffenden Zeitpunkt. Diese Ziffer 17.2 gilt zudem nicht nur für den Inhalt insgesamt, sondern, vorbehaltlich der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts, auch für alle einzelnen Artikel, Fotos und sonstigen Einzelbestandteile sowie Teile hiervon, es sei denn, der Teil genießt für sich genommen keinen urheberrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen, insbesondere leistungsschutzrechtlichen, Schutz. | |
| 195 | Vorstehender Absatz gilt, vorbehaltlich der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts, unabhängig vom Zweck der Nutzung oder Verwertung und unabhängig von der Form oder Verkörperung der digitalen Inhalte zum betreffenden Zeitpunkt. Diese Ziffer 17.2 gilt zudem nicht nur für die digitalen Inhalte insgesamt, sondern, vorbehaltlich der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts, auch für alle einzelnen Artikel, Fotos und sonstigen Einzelbestandteile sowie Teile hiervon. | |
| 196 | 196 | |
| 197 | 197 | 17.3 Unabhängig von einem möglichen Schutz der journalistisch-redaktionellen Inhalte der Bezahlangebote nach dem Urheberrechtsgesetz ist es untersagt, Informationen aus diesen Inhalten in anderen journalistischen Angeboten systematisch, das heißt regelmäßig und nicht nur in Einzelfällen, erneut zu veröffentlichen. Nutzungen, die nach dem Urheberrechtsgesetz nicht erlaubt sind, bleiben in jedem Fall unzulässig. |
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| 199 | 199 | 17.4 Wenn und soweit der Nutzer für die Nutzung eines Spiels oder einer anderen Leistung ein oder mehrere Computerprogramme auf einem eigenen Endgerät installieren muss (z.B. für ein Browsergame), räumt WELT dem Nutzer das einfache Recht ein, die Computerprogramme für die Zwecke des betreffenden Spiels zu installieren und zu benutzen sowie die dafür erforderlichen Vervielfältigungen herzustellen. Weitere oder andere Nutzungsrechte werden nicht eingeräumt. Die §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt. |
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| 201 | 201 | 17.5 Der Nutzer räumt WELT mit dem Einstellen bzw. Hochladen von Inhalten (z.B. Kommentare, Bewertungen, Texte, Fotos, Videos, aber auch Name, Adresse und Foto im Falle von Gewinnspielen und Preisausschreiben) in den kostenfreien und kostenpflichtigen digitalen Angeboten von WELT ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die Inhalte im Internet und im Printbereich zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten und öffentlich wiedergeben zu dürfen. Dies umfasst auch das Recht zu einer werblichen Nutzung der Inhalte. Die Nutzungseinräumung erstreckt sich auf alle - auch unter anderen Top-Level- Domains (TLD) als der TLD de - von WELT betriebenen Internetangebote und Social- Media-Accounts sowie auf die gedruckten Titel, wie z.B. WELT. Als Urhebernennung bezüglich der Inhalte wird der bei der Registrierung gewählte Vor- und Nachname verwendet, es sei denn, der Nutzer hat zusätzlich einen Nicknamen gewählt. Ist der Nutzer nicht mehr registriert und/oder sein Account gelöscht, so bleiben die Inhalte weiter verfügbar, jedoch kann WELT aus Datenschutzgründen eine Anonymisierung der Inhalte vornehmen. Eine Vergütungspflicht von WELT wird durch die Nutzungsrechtsüberlassung nicht begründet. WELT behält sich das Recht vor, eingesandte Inhalte nicht zu veröffentlichen. |