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| 75 | 75 | 8.1. Mit dem BILD Pur-Abo bietet BILD die kostenpflichtige Nutzung der digitalen Angebote ohne Tracking, nur mit unbedingt erforderlichen Cookies und ohne personalisierte Werbung an. |
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| 77 | 77 | 8.2 Das Lese- und Nutzungserlebnis von BILD.de ist mit BILD Pur eingeschränkt. Insbesondere werden keine für den Nutzer personalisierten Inhalte sowie keine eingebetteten Inhalte von Partnern angezeigt. Dazu zählen z.B. Inhalte von YouTube, Facebook, Instagram, Wetterkarten, Podcast- und Audioplayer. Auch Sportintegrationen wie Spieltag-Ergebnisse, Tabellen, Wettintegrationen u.a. werden in BILD Pur nur insoweit eingeschränkt verfügbar sein, als diese ohne einwilligungspflichtige Datenverarbeitungen oder Technologien arbeiten. |
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| 79 | 79 | 8.3 Bestimmte Kooperations-Seiten, die BILD mit Kooperationspartnern realisiert, wie z.B. das BILD Vergleichsportal und das BILD Dealsportal, sind in BILD Pur nicht verfügbar, da diese nur mit einwilligungspflichtigen Datenverarbeitungen und Technologien funktionieren. Diese können auch nicht aktiviert werden. |
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| 81 | 8.4 Wenn der Nutzer gleichzeitig ein BILD Plus-Abo, Ziffer 7 der AGB, abgeschlossen hat, so ist dieses gemäß den Ziffern 9.1 bis 9.3 der AGB eingeschränkt. | |
| 81 | 8.4 Wenn der Nutzer gleichzeitig ein BILD Plus-Abo, Ziffer 7 der AGB, abgeschlossen hat, so ist dieses gemäß den Ziffern 8.1 bis 8.3 der AGB eingeschränkt. | |
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| 83 | 8.5 BILD Pur wird nur für die Webseiten und die mobilen Seiten angeboten. Wenn Sie unsere Apps nutzen, können Sie weiterhin wählen, ob Sie einwilligungspflichtigen Technologien und Datenverarbeitungen zustimmen oder diese (unter "Einstellungen oder Ablehnen") ablehnen. | |
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| 85 | 83 | **9\. Ad-Blocker und BILD** |
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| 87 | 85 | BILD bietet exklusive und personalisierte Inhalte, die nur mit gleichzeitig erzielten Werbeeinnahmen finanzierbar sind. Der zunehmende Einsatz so genannter Ad-Blocker, kleiner Browser-Addons oder anderer Technologien mit entsprechender Wirkung (nachfolgend zusammen "Ad-Blocker") gefährdet die Finanzierung der Dienste indes in ganz erheblichem Maße. Vor diesem Hintergrund gilt Folgendes: |
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| 89 | 87 | 9.1 Der Nutzer ist nicht berechtigt, bei der Nutzung von BILD einen Ad-Blocker zu verwenden, wenn BILD nicht von der Wirkung des Ad-Blockers ausgenommen ist (sog. Whitelisting) und/oder der Nutzer über ein aktuelles Abonnement über das werbereduziertes Angebot verfügt. BILD ist dementsprechend auch nicht verpflichtet, dem Nutzer Zugang zu dem erworbenen BILDplus-Account zu gewähren, wenn der Nutzer durch Ad-Blocker verhindert oder verhindern will, dass auf den dortigen Werbeflächen Werbung angezeigt wird. Wird ein solcher Ad-Blocker durch BILD technisch erkannt, wird dem Nutzer die Nutzung von BILD oder BILDplus unmöglich gemacht, solange der Ad-Blocker aktiviert ist und die digitalen Angebote von BILD nicht in die Whitelist des Ad-Blockers aufgenommen sind. |
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