AGB
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| 187 | 187 | **18\. Eigentumsvorbehalt** |
| 188 | 188 | |
| 189 | 189 | Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Liefervertrag Eigentum von BILD. |
| 190 | 190 | |
| 191 | 191 | **19\. Laufzeiten und Kündigung** |
| 192 | 192 | |
| 193 | 19.1 Verträge über die kostenpflichtigen Angebote von BILD laufen jeweils für die Dauer der angegebenen Vertragslaufzeit, beginnend mit dem Tag des Vertragsschlusses. Sofern nicht jeweils abweichend angegeben, verlängert sich der Vertrag grundsätzlich automatisch um die Vertragslaufzeit, sofern sie nicht sieben Tagen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. | |
| 193 | 19.1 Verträge über die kostenpflichtigen Angebote von BILD laufen jeweils für die Dauer der angegebenen Vertragslaufzeit, beginnend mit dem Tag des Vertragsschlusses. Sofern nicht jeweils abweichend angegeben, verlängert sich der Vertrag grundsätzlich automatisch auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. | |
| 194 | 194 | |
| 195 | 195 | 19.2 Bei Gutscheinen und anderen von Vertriebspartnern von BILD vertriebenen Zugangsberechtigungen für das Bezahlangebot BILDplus endet der mit dem Gutschein bzw. der anderen Zugangsberechtigung vermittelte Zugang und damit das Vertragsverhältnis mit BILD zum Ende der mit dem Dritten vereinbarten Laufzeit. Im Falle einer möglichen Kündigung muss die Kündigungserklärung an den Vertriebspartner gerichtet werden. Sieht der Gutschein bzw. die anderweitige Leistungsbeschreibung des Vertriebspartners eine kostenpflichtige automatische Verlängerung des Vertragsverhältnisses vor, so wird darauf auf dem Gutschein und/oder auf der Einlöseseite bzw. in der anderweitigen Leistungsbeschreibung des Vertriebspartners informiert. |
| 196 | 196 | |
| 197 | 197 | 19.3 Wird der Zugang zu BILDplus als Teil eines Bundle-Angebotes von BILD angeboten, ist der Vertrag über den Zugang zu BILDplus mit einer Mindestvertragslaufzeit (z. B. 24 Monate) versehen. Die Länge der Mindestvertragslaufzeit ergibt sich jeweils aus der Angebotsbeschreibung. Der Vertrag über den Zugang zu BILDplus verlängert sich immer wieder automatisch um weitere 12 Monate ("Verlängerungszeitraum") zu dem mit dem Angebot für die Verlängerung angegebenen Preis, wenn er nicht von dem Nutzer oder von BILD unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. eines Verlängerungszeitraums gekündigt worden ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Im Falle einer Vertragsverlängerung wird die Vergütung für den Zugang zu BILDplus auch für den jeweiligen Verlängerungszeitraum entsprechend dem Angebot für das Bundle fällig: Handelte es sich um ein Bundle mit Einmalzahlung zu Beginn, wird die Vergütung für den gesamten Verlängerungszeitraum als Einmalzahlung fällig. Handelte es sich hingegen um ein Bundle mit monatlicher Zahlungsweise, wird die Vergütung auch während des Verlängerungszeitraums monatlich zur Zahlung fällig. Erteilt der Nutzer BILD bei Vertragsschluss ein SEPA-Lastschriftmandat und verlängert sich der Vertrag, wird BILD nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit die Vergütung für den Zugang zu BILDplus jeweils per Lastschrift vom angegebenen Konto des Nutzers einziehen. Für den Lastschrifteinzug während der Mindestvertragslaufzeit des Bundle-Angebots muss der Nutzer dem eingeschalteten Finanzierungspartner ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat erteilen. |
| 198 | 198 | |
| 199 | 199 | 19.4 In Fällen, in denen der Nutzer während eines bestehenden BILDplus-Abonnements zu einem anderen BILDplus-Paket wechselt oder zu seinem Abonnement ein weiteres verfügbares Abonnement-Modul hinzubestellt, beginnt insgesamt eine neue Vertragsperiode für den Abonnement-Vertrag mit der Dauer der jeweiligen Mindestlaufzeit. Für die neue Vertragsperiode gilt dann wiederum Ziffer 19.1. Dadurch kann es also zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit kommen, ohne dass eine vorherige ordentliche Kündigung in der "alten" Vertragsperiode möglich ist. Bereits geleistete Zahlungen werden grundsätzlich mit der Abrechnung für die neue Vertragsperiode verrechnet. Bei In-App-Käufen ist diese Verrechnung jedoch gegebenenfalls wegen Restriktionen der Anbieter der App-Store nicht möglich. |